Einen Schaden
einreichen
Wir sind für Sie da
Privatperson, Beruf, Unternehmen … Welche Art Schaden auch immer es sich handelt, wir leisten Ihnen einfache und schnelle Hilfestellung.
Wargny fungiert als echter Vermittler zwischen Versicherten und Versicherern, um
den Anforderungen seiner Kunden bestmöglich gerecht zu werden. Wir agieren als echter Langzeitberater, der in Ihrem besten Interesse arbeitet und Sie im Schadensfall unterstützt und begleitet.
Welche Vorteile bietet Ihnen eine Begleitung durch Wargny?
-
Sie profitieren von persönlicher Unterstützung und werden von Ihrem anvertrauten Manager begleitet, der Ihren Fall kennt,
-
Sie müssen sich im Falle eines Schadens nicht mit administrativen Belangen auseinandersetzen,
-
Unternehmen müssen sich nicht länger mit Erinnerungen herumschlagen, Ihr Schadensmanager kümmert sich für Sie darum,
-
Eine schnelle und effizienteÜbernahmegarantie für eine rasche Entschädigung.
Kontakte Assistenz (Schutzbrief):
ALLIANZ
Kraftfahrzeuge:
08 00 10 31 05
Hausratver-sicherungen:
01 40 25 52 95
Aus dem Ausland:
+33 1 40 25 58 86
GENERALI
Kraftfahrzeuge:
01 41 85 84 83
Hausratver-sicherungen:
01 41 85 81 19
Fuhrpark:
01 41 85 88 09
AXA
Privat- und Firmenkunden:
01 55 92 26 92
Fuhrpark:
01 55 92 22 22
MMA
Privat- und Firmenkunden:
01 40 25 59 59
Fuhrpark:
01 74 11 67 57
HISCOX
08 00 50 45 04
AXERIA
Fuhrpark:
08 00 08 50 85
MUTUELLE DES MOTARDS
08 00 75 75 75
SMA
Fuhrpark:
01 47 11 67 33
Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten
Informationen rund um die Hausratversicherung
Zur Begründung Ihres Anspruchs werden eine Reihe von Informationen erbeten, wie z.B.: Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse); die Nummer Ihrer Versicherungspolice; eine Beschreibung des Schadens (Art, Datum, Zeit, Ort, Umstände, Ursachen); die Art und eine Schätzung des Schadens; der Schaden, der Dritten zugefügt wurde; die Kontaktdaten der von dem Anspruch betroffenen Personen und deren Versicherung …
Beim Schaden handelt es sich um:
– Diebstahl oder Einbruch: Sie müssen Sie bei der Polizei oder der Gendarmerie Anzeige erstatten und diese an uns schicken;
– Wasserschaden: Bitte füllen Sie einen Wasserschadenbericht aus;
– Naturkatastrophen: Sie können eine handschriftliche Erklärung ausfüllen und den interministeriellen Erlass bei uns einreichen (damit wir Ihren Schaden im Rahmen dieser Garantie abdecken können, muss der Zustand der Naturkatastrophe in Ihrer Gemeinde von den Behörden in einem interministeriellen Erlass festgestellt werden, der im Journal Officiel veröffentlicht wird.)
Auf dieser Seite können Sie oben die Dokumente zum Melden eines Schadens herunterladen.
Die Schadensmeldung erfolgt per E-Mail oder über Ihren Kundenzugang, indem Sie auf den entsprechenden Vertrag klicken.
Ihr erster Schritt als Versicherter besteht darin, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Sie verfügen über eine Frist von:
– maximal 2 Tagen, um im Falle eines Diebstahls Ihren Versicherer auf dem Postweg zu benachrichtigen;
– 5 Tagen im Falle eines „herkömmlichen“ Schadens;
– und 10 Tagen im Falle einer Naturkatastrophe.
Ein Sachverständiger wird zur Schätzung des von Ihnen erlittenen Schadens hinzugezogen.
Seine Aufgabe besteht darin, einen Bericht zu erstellen, in dem der Schaden detailliert beschrieben wird: welches Eigentum wurde beschädigt, wie ist der Schaden entstanden, welche Schäden hat der Versicherte erlitten.
Der Bericht umfasst ebenfalls die Schadensfall relevanten Zahlen: wie hoch beliefen sich die Kosten des Schadens, wie alt war das beschädigte Eigentum usw. Der Sachverständigenbericht legt darüber hinaus die Bedingungen für die Wiederherstellung des vom Schaden betroffenen Eigentum fest.
Dieses Dokument und der Versicherungsvertrag dient demnach zur Ermittlung des Entschädigungsbetrags.
Für Schäden, die nur einen geringen Betrag ausmachen, ist kein vorheriges Sachverständigengutachten erforderlich. Der Versicherte lässt dann einen Kostenvoranschlag durch einen Handwerker seiner Wahl oder ein anerkanntes
Unternehmen erstellen. Wenn wir uns auf den vorgeschlagenen Betrag einigen, genehmigen wir die durchzuführenden Arbeiten. Dies wird als eine einvernehmliche Entschädigung bezeichnet.
Andernfalls sind wir verpflichtet, einen Sachverständigen zu beauftragen.
Im Idealfall ja, denn könnten Sie sich im Falle eines Schadens, wenn Stress unvermeidlich ist, an all die Details erinnern, die Ihr Zuhause ausmachen? Würden Sie sich an den Preis jedes Gegenstands erinnern? Denn sobald die Akte geschlossen ist, wäre es schwierig für Sie, eine Entschädigung für vergessene Gegenstände zu erhalten.
Darüber hinaus ist ein Inventar eine gute Möglichkeit, um herauszufinden, welcher Deckungsbetrag erforderlich ist. Zur Vorbereitung notieren Sie sich die Gegenstände in jedem Raum, wenn möglich mit Kaufdatum, Marke, Modell und ungefähremtem Preis. Fügen Sie Ihre Rechnungen, Quittungen, Garantiezertifikate und Benutzerhandbücher Ihrer Liste bei: diese können als Eigentumsnachweis dienen. Fotografieren oder filmen Sie ebenfalls all Ihre Wertsachen. Bewahren Sie diese Informationen an einem sicheren Ort auf, z. B. in einem feuerfesten Safe oder einem Bankschließfach, oder bewahren Sie eine Kopie online auf.
Die ersten zu unternehmenden Schritte:
- Unterbrechen Sie die Wasserzufuhr am Zähler oder trennen Sie die Stromversorgung, wenn das Wasser mit einem Stromkreis in Berührung kommen könnte.
- Wenn Sie sich in einem Gebäude befinden und der Schaden beträchtlich ist, bitten Sie den Hauswart oder den Treuhänder, die Wasserversorgung am Zähler zu unterbrechen.
- Entfernen Sie oder heben Sie Gegenstände und Möbel an, die beschädigt werden könnten.
- Versuchen Sie, das Leck zu stopfen und vorübergehend das Wasser aufzuwischen, während Sie auf die Reparatur warten.
- Die meisten Versicherer bieten inzwischen eine Assistenz-Leistung an, die im umfassenden Hausratversicherungsvertrag enthalten ist (d.h. Sie zahlen dafür). Zögern Sie nicht, diese um Rat zu bitten: Denn das ist ihre Aufgabe!
- Vermeiden Sie die Abwicklung über ein Unternehmen für rasche Behebung: Die Preise für einen begrenzten Service sind oftmals exorbitant.
- Warnen Sie alle Personen, die von der Katastrophe als Verantwortlicher oder Opfer betroffen sein könnten (Nachbarn, Treuhänder, nicht bewohnende Eigentümer …).
Den Schaden bei Ihrem Versicherer melden:
Zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen, sobald Sie von dem Schadensfall Kenntnis erlangt haben, damit er Ihnen das weitere Vorgehen direkt erklären kann!
Senden Sie Ihrem Versicherer innerhalb von 5 Werktagen (d. h. außer samstags und sonntags) nach Entdeckung des Schadensfalls per Einschreiben eine Schadensmeldung mit den folgenden Elementen:
- Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Vertragsreferenzen;
- Das Datum des Wasserschadens und die offensichtliche Ursache;
- Eine Beschreibung der Schäden an Ihrem Haus oder bei Ihren Nachbarn, falls es sich um Schäden an Ihrem Haus handelt;
- Namen und Adressen der Geschädigten (Nachbarn, Miteigentümergemeinschaft) und der vom Unfall benachrichtigten Personen (Verantwortlicher, Eigentümer, Treuhänder usw.).
Vorbereitung des Sachverständigenbesuchs:
- Sammeln Sie alle Dokumente, die es Ihnen ermöglichen, den Wert beschädigter Gegenstände zu beurteilen: Rechnungen, alte Fotos, Umverpackungen, usw.
- Fotografieren Sie vor der Reinigung folgende Gegenstände: Teppiche, Kleider, Teppiche usw.
- Bevor Sie sie wegwerfen, machen Sie ebenfalls Fotos oder bewahren Sie Proben der wegzuwerfenden Gegenstände auf.
1 Was bedeutet „IRSI-Konvention“?
Hierbei handelt es sich um Beschwerdemöglichkeiten und Rechtsmittel für Bauschäden.
2 Wann gilt die neue IRSI-Konvention?
Sie gilt für Schäden, die entstanden sind am oder nach dem 1. Juni 2018
3 In welchen Fällen ist die IRSI-Konvention anwendbar?
Im Falle von Wasserschaden und Bränden, die zu Sachschäden und damit verbundenen Kosten führen, bewertet nach Räumlichkeiten, einschließlich der Kosten für weniger als EUR 1.600 exkl. Steuern (Tranche 1) oder zwischen EUR 1.600 und EUR 5.000 exkl. Steuern (Tranche 2)
4 Wie wird diese Konvention angewendet?
Bei Tranche 1 übernimmt der verantwortliche Versicherer den Schaden und verzichtet auf Regress gegen die/den für den Schaden verantwortliche(n) Person(en)
Bei Tranche 2 wird eine einzigartige Expertise im Auftrag des verantwortlichen Versicherers auf gemeinsame Rechnung durchgeführt. Die Entschädigung basiert auf den Eigenschaften der beschädigten Gegenstände, und der Schaden veranlasst zu einem möglichen Regress.
5 Wie wird der verantwortliche Versicherer bestimmt?
Bei bewohnten Privaträumen ist dies der Versicherer des Bewohners der beschädigten Räumlichkeiten, unabhängig von seinem Status (Eigentümer, Mieter, freier Bewohner).
Für private leerstehende Räumlichkeitenist dies der Versicherer des nicht-bewohnenden (Mit-)Eigentümers.
Für die gemeinsame Räumlichkeitenist dies der Versicherer des Gebäudes.
6 Welche Rolle erfüllt der verantwortliche Versicherer?
– Er prüft den Sachverhalt und bittet seine Versicherten um einen einvernehmlichen Bericht.
– Er erstellt ein Inventar der betroffenen Versicherten
– Er leitet gegebenenfalls die Suche nach dem Leck ein.
– Er fordert die betroffene Partei auf, mit der Reparatur der Ursache fortzufahren.
– Er ermittelt die konventionelle Bemessungsgrundlage der Schäden.
– Er nimmt die Bewertung des Schadens vor, indem er für gemeinsame Rechnung ein Gutachten organisiert.
7 Was ist die Aufgabe des Sachverständigen für gemeinsame Rechnung?
Er muss auf einfachen Brief oder auf andere Weise aller am Schaden beteiligten Parteien einberufen werden, unabhängig davon, ob diese versichert sind oder nicht, einschließlich des Treuhänders oder des Gebäudeverwalters, aber nicht der Versicherer, da er auf gemeinsame Rechnung handelt.
Er muss den Gesamtschaden an den beschädigten Räumlichkeiten beziffern und die Zustimmung der betroffenen Personen zur Quantifizierung ihres Schadens mit allen Mitteln einholen.
8 Wer ist für die Lecksuche zuständig?
Die Organisation und Verwaltung der Lecksuche wird durch den verantwortlichen Versicherer durchgeführt.
Informationen rund um die Kfz-Versicherung
Ihr erster Schritt als Versicherter besteht darin, einen Unfallbericht (auch ohne Dritte) auszufüllen und bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl Anzeige zu erstatten.
Sie verfügen über eine Frist von:
– maximal 2 Tagen, um im Falle eines Diebstahls Ihren Versicherer auf dem Postweg zu benachrichtigen;
– 5 Tagen im Falle eines „herkömmlichen“ Schadens;
– und 10 Tagen im Falle einer Naturkatastrophe.
Es ist nicht obligatorisch, einen Unfallbericht nach einem Unfall oder Zusammenstoß auszufüllen. Es wird jedoch dringend empfohlen, einen Unfallbericht auszufüllen. Dies liegt daran, dass sich Versicherungsgesellschaften auf diesen Bericht stützen, um die Umstände und die Haftung jedes Fahrers zu beurteilen. Die Weigerung, einen Unfallbericht zu unterzeichnen, ist kein Vergehen, jedoch gilt das Verlassen der Unfallstelle ohne das Hinterlassen von Kontaktdaten als Fahrerflucht. Sie riskieren mehr als 3 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.
Selbstbeteiligung ist ein Pauschalbetrag, der zu Lasten der Versicherten geht.
Es wird keine Entschädigung gezahlt, wenn Ihr Schaden die Höhe dieser Selbstbeteiligung nicht überschreitet. Wird diese Summe überschritten, erfolgt die Zahlung nach Abzug der Selbstbeteiligung.
Im Falle der Garantie gegen Naturkatastrophen wird die Selbstbeteiligung seitens des Gesetzgebers (staatlich) geregelt. Die Höhe der Selbstbeteiligung(en) ist (sind) in den Sonderbedingungen Ihres Vertrags angegeben.
Im Falle eines Glasbruchs nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, und wir werden Sie für die Reparatur Ihres Fensters oder Ihrer Windschutzscheibe an Unternehmen verweisen, wie Carglas, France Pare-brise, Mondial Pare-Brise oder A+ Glass. Das Reparaturzentrum erledigt alle Formalitäten gegen Vorlage Ihrer Versicherungskarte. Sie müssen die Selbstbeteiligung nur dann zahlen, wenn das Glas ersetzt oder repariert wird.
Für Pannendienste auf der Autobahn gelten sehr spezifische Regeln. Wenn Sie sich also in einer deratig unglücklichen Situation befinden, können Sie sich also ausschließlich an von Autobahnbetreibern zugelassene Unternehmen wenden. Diese Unternehmen sind alleinig dazu berechtigt, vor Ort einzugreifen.
Der Reparateur hat dann Wahl zwischen: Reparatur des Fahrzeugs an Ort und Stelle, wenn das Problem nicht schwerwiegend ist, oder Abschleppen Ihres Fahrzeugs zu einem Rastplatz, seiner Werkstatt oder einem Ort Ihrer Wahl, sofern dieser nicht weiter als 5 km von der Autobahnausfahrt entfernt ist. Die Rechnung für den Pannendienst auf der Autobahn wird Ihrer Versicherung zur Rückerstattung zugesandt (Abschlepppauschale).
Für Pannendienst abseits der Autobahn wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung, die Ihnen weitere Informationen erteilt.
(Siehe Telefonnummern nach Unternehmen)
Informationen über die Kündigung des Vertragsverhältnisses seitens des Versicherers finden Sie in den AGB Ihres Vertrags. Wird dort erwähnt, dass das Unternehmen Anspruch auf eine Kündigung des Vertrags nach einem Schaden hat, verfügt Letzterer über eine Frist von einem Monat ab der Schadensmeldung, um Ihnen seine Entscheidung per Einschreiben mitzuteilen. Ist diese Frist verstrichen, kann keine Handlung mehr erfolgen.
Persönlicher Kontakt liegt uns am Herzen
Unabhägig von Ihrem Bedarf finden wir eine passende Lösung durch persönlichen Austausch.