Unsere Lösungen für Unternehmen

Transport

Mit Wargny
für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen

Unsere Transportversicherungslösungen

Sie sind in Vertrieb, der Fertigung oder dem Handel mit Waren tätig, die Sie Transportversicherungsspezialisten auf dem Land-, See-, Fluss- oder Luftweg anvertrauen. Bei diesen Waren kann es während des Transports zu einem Zwischenfall kommen (Sturz, Bruch, Diebstahl, Verkehrsunfall, Zusammenstoß…).

 

Die Transportversicherung versichert Ihre Güter vom Versandsort bis zum Ankunftsort, von Punkt A nach Punkt B, unabhängig vom Verkehrsträger und von der Region der Welt. Wargny bietet komplette Transportversicherungspolicen an, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind, wobei die vielen Faktoren berücksichtigt werden, die die Umsetzung dieser Policen beeinflussen:

  • Handelspraktiken in Frankreich und im Ausland und Funktion der internationalen Handelsklauseln (INCOTERMS)

  • Transportfrequenz (täglich, wöchentlich, monatlich, …)

  • Die Art der beförderten Güter (verderblich oder nicht, entzündlich oder nicht, zerbrechlich oder nicht, …)

  • Menge der transportierten Güter

  • Der Verkehrsträger (See, Land, Luft, …)

Viele andere Faktoren können sich ebenfalls auf diese Art von Versicherungspolice auswirken. Auf diese Weise ist es möglich, Einzel- oder Abonnementpolicen abzuschließen, die die Verwaltungsverfahren für Transporterklärungen vereinfachen.

Die Transportverträge profitieren von einer Allgefahrenversicherung. Bei diesen Policen können wir zwei Aspekte unterscheiden:

  • gewöhnliche Risiken: Transportunfälle oder -ereignisse, Brand oder „Wasserschäden“;

  • außergewöhnliche Risiken: Streik, Diebstahl, Aufruhr, Terrorakte oder Krieg.

Es ist daher wichtig, gut versichert zu sein und den Umfang der gedeckten Risiken klar zu definieren, insbesondere gemäß der geographischen Gebiete, durch die die Güter transportiert werden.

Diese Verträge sind für alle Unternehmen notwendig, deren Warenwert die von konventionellen Spediteuren angebotene Entschädigung überschreitet.


Gerne lassen wir Sie von unserem ausgedehnten Netzwerk von Partnern profitieren und unterbreiten Ihnen mit Vergnügen vorab ein umfassendes Vergleichsangebot. Zögern Sie also nicht und wenden Sie sich an uns.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

  • den Versandnachweis der Sendung: das Original oder eine Kopie des Konnossements (im Seeverkehr der Seefrachtbrief);

  • die Rechtfertigung des Schadens:

  • das vom Schadensgutachter ausgestellte Schadenszertifikat, gegebenenfalls ergänzt durch einen von ihm bestätigten Sachverständigenbericht;

  • die Bescheinigung über die Nichtzustellung, den fehlenden Beleg oder den Gewichtsbeleg bei vollständigem oder teilweisem Verlust;

  • die endgültige Verlustbescheinigung;

  • den Nachweis des Versicherungswertes: die Originalrechnung oder eine beglaubigte Kopie;

  • den Nachweis der Erhaltung des Rückgriffs: Vorlage des Duplikats des Lieferscheins mit den bei der Auslieferung erwähnten Vorbehalten und Kopien der an die Beförderer gerichteten Schreiben mit den Antworten der letzteren.

Für den inländischen Straßentransport:* 

  • Sendungen von 3 t oder mehr, die nicht durch einen spezifischen Standardvertrag abgedeckt sind: 

    – 20 € pro kg Bruttogewicht der fehlenden oder beschädigten Waren,
    – für die Sendung wird eine Gesamtobergrenze in Höhe von 3200 € mit der Anzahl der Tonnen der Sendung multipliziert. Es gilt der niedrigere dieser beiden Grenzwerte

  • Sendungen von weniger als 3 t, die nicht durch einen spezifischen Standardvertrag abgedeckt sind: 

    – 33 € pro kg Bruttogewicht der fehlenden oder beschädigten Waren, höchstens 1.000 € pro Paket.

Für den internationalen Straßentransport (CMR): 

8,33 SZR* pro kg fehlendes oder beschädigtes Bruttogewicht. Darüber hinaus sind Transportkosten, Zölle und andere im Zusammenhang mit dem Transport entstandene Auslagen zu erstatten, jedoch ohne zusätzlichen Schadensersatz.


Für den internationalen Seeversand: 

  • Brüsseler Übereinkommen in der durch die Protokolle von 1968 und 1979 geänderten Fassung: 666,67 SZR* pro Paket oder Einheit und 2 SZR* pro kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, es sei denn, es liegt eine Wertangabe, Arglist oder ein unentschuldbarer Fehler vor.

  • Hamburger Regeln: 835 SZR* pro Paket oder Einheit und 2,5 SZR* pro kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, es sei denn, es liegt eine Wertangabe, Arglist oder ein unentschuldbarer Fehler vor.


Für den internationalen Luftverkehr: 

Pro kg, außer im Falle einer Wertangabe oder eines unentschuldbaren Fehlers:

  • 16.5837 SZR* nach dem Warschauer Abkommen,

  • 17 SZR* gemäß dem Übereinkommen von Montreal.

*SZR = Sonderziehungsrecht (entspricht 1,25 €, 1. April 2020)

Incoterms, die internationalen Handelsklauseln, sind eine international anerkannte Kodifizierung, die darauf abzielt, die Bedingungen von Handelsgeschäften zu harmonisieren.

Incoterms sind Begriffe, die die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Importeuren und Exporteuren (wer macht was?) in Bezug auf die folgenden Punkte kodifizieren:

  • Beladung,

  • Transport und Art des Transports,

  • Lieferung,

  • Verteilung der Gebühren und verbundenen Risiken. Die Incoterms legen unter anderem fest, wo und wann Risiken zu übertragen sind.

  • Versicherungen,

  • Zuständigkeit für die Erledigung der Import-Export-Formalitäten. Die Incoterms legen fest, welche Dokumente von den Parteien vorgelegt werden müssen.

Letztendlich ermöglichen es die Incoterms den Parteien, sich schnell und eindeutig auf die Bedingungen der Transaktion zu einigen. Incoterms sind daher vertraglicher Natur.

Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (ICC: International Chamber of Commerce) definiert, einer 1919 gegründeten Organisation mit Sitz in Paris, deren Ziel es ist, Unternehmen aus allen Ländern zu vertreten und den Handel zu fördern.

Die von KMU am häufigsten in der Praxis verwendeten Incoterms sind:

  • FCA: Ab Werk oder Lieferung an einen Hafen oder Flughafen im Ursprungsland. So können die Waren zur Ausfuhr angemeldet werden. Alle anderen Transporte und Formalitäten gehen zu Lasten des Käufers.

  • DAT und DAP: ermöglicht es dem Verkäufer, die Lieferkette zu kontrollieren. Der Käufer kümmert sich um die Einfuhrzollabfertigung.

Cyber

Wir schützen Ihr Unternehmen gemeinsam vor den Risiken des Cyberspace (Computerangriff, Ransomware, Diebstahl von Computerdaten …).

Haftpflichtversicherung

Gemeinsam sorgen wir für Ihre Haftpflichtversicherung und den Schutz Ihres Unternehmens im Falle einer Schädigung Dritter (Einzelpersonen oder Unternehmen).

Multi-Risiko

Gemeinsam versichern Sie Ihre Räumlichkeiten, Ihre Lager, Ihren Produktionsstandort, Ihre Gebäude …

Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz von Direktoren und leitenden Angestellten vor einer persönlichen Haftung gegenüber Dritten.

Bauwesen

Gemeinsam versichern wir Ihre Baustellen gegen Schäden an Bauwerken, Allgefahrenversicherung für Baustellen, Haftpflichtversicherung des Projektträgers (RCMO), usw.

Fuhrpark

Gemeinsam sorgen wir für die Versicherung Ihrer Fahrzeuge (Pkw, Motorrad, Maschinen, Traktoren,…), sobald das Unternehmen über mehr als 3 Motorfahrzeuge verfügt.