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Unsere Lösungen für Kfz/Motorräder

Sie möchten Ihr Fahrzeug zum ersten Mal versichern oder den Versicherer wechseln?

Mit einer breiten Auswahl an Partnern sind wir in der Lage, Ihnen an Ihre Bedürfnisse angepasste Garantien anzubieten. Unabhängig davon, ob Sie Student, Angestellter, Selbständiger, Diplomat oder Angehöriger der Armee ist sind, die Suche nach einer effizienten Versicherungslösung zum besten Tarif hat für uns Priorität.

In Frankreich müssen alle motorisierten Landfahrzeuge versichert sein. Darunter ist jedes selbstfahrende Fahrzeug zu verstehen, das dazu bestimmt ist, auf dem Boden zu fahren, und das durch mechanische Kraft betätigt werden kann, ohne schienengebunden zu sein, sowie jeder Anhänger, auch wenn er abgekoppelt ist.

Mit anderen Worten, betroffen sind:

  • Kraftfahrzeuge (Personen-, Nutz- oder Leichtfahrzeuge)
  • Zwei- oder Dreiräder (Motorräder, Motorroller)
  • Quads (auch unregistrierte)
  • Aufsitzmäher (mit einem Sitz, der es dem Fahrer erlaubt, die Maschine zu manövrieren)
  • Alle Anhänger

Es können drei Arten von Versicherungen abgeschlossen werden, die Versicherungspflicht bezieht sich jedoch nur auf die Haftpflichtversicherung (für das Eigentum Dritter):

Haftpflichtversicherung Diebstahl-/Brandversicherung Vollkaskoversicherung
  • Haftpflichtversicherung

  • Strafverteidigung und Rechtsmittel

  • Fahrerschutz

  • Assistenz

  • Haftpflichtversicherung

  • Strafverteidigung und Rechtsmittel

  • Fahrerschutz

  • Assistenz

  • Glasbruch

  • Natur- und technikbedingte Katastrophen

  • Diebstahl, Feuer, Naturgewalten

  • Haftpflichtversicherung,

  • Strafverteidigung und Rechtsmittel

  • Fahrerschutz

  • Assistenz

  • Glasbruch

  • Natur- und technikbedingte Katastrophen

  • Diebstahl, Feuer, Naturgewalten

  • Vollkaskoversicherung

Tatsächlich muss jede natürliche oder juristische Person haftpflichtversichert sein, um für Schäden gegenüber Dritten haftbar gemacht werden zu können. Die Haftpflichtversicherung entschädigt jedoch nicht den für einen Unfall verantwortlichen Fahrer für seinen eigenen Schaden.

Da die Kfz-/Motorradversicherungsbranche komplex und stark reguliert ist, ist unser Team für die Erstellung von Versicherungsangeboten von Unternehmen zuständig, die Ihrem Risikoprofil entsprechen, und hilft Ihnen bei der Auswahl.

Wir bleiben auch im Schadensfall Ihr privilegierter Ansprechpartner und kümmern uns um alle Schritte bei den Versicherungsgesellschaften.

Der Versicherungstarif ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Von der Versicherungsgeschichte des Hauptfahrers,

  • Dem zu versichernden Fahrzeug,

  • Des Standorts der Garage des zu versichernden Fahrzeugs,

  • Der gewünschten Garantien und Selbstbeteiligungen.

Jedes Unternehmen hat seine eigenen Zeichnungsregeln; die Berechnung Ihres Koeffizienten für Schadensrabatt/Rückstufung (frz. SRM, Coefficient de Réduction Majoration), besser bekannt als Schadenfreiheitsrabatt, unterliegt jedoch den Bestimmungen von Artikel A121-1 des französischen Versicherungsgesetzes.

So erhält jeder erstmalig versicherte Fahrer einen Bonus-/Malus-Koeffizienten von 1. Nach jeder jährlichen schadenfreien Periode wird der Schadenfreiheitsrabatt um 5% reduziert.

SCHADENFREIHEITSRABATTTABELLE

1. Jahr => 0,95
2. Jahr => 0,9
3. Jahr => 0,85
4. Jahr => 0,8
5. Jahr => 0,76
6. Jahr => 0,72
7. Jahr => 0,68
8. Jahr => 0,64
9. Jahr => 0,6
10. Jahr => 0,57
11. Jahr => 0,54
12. Jahr => 0,51
13. Jahr => 0,48 mit einer Obergrenze von 0,50

Daher müssen Sie mindestens 13 Jahre aufeinanderfolgend versichert sein, ohne jemals einen Schaden gemeldet zu haben, um den maximalen Bonus, d.h. 50%, zu erzielen.

Jeder zu 100 % verschuldete Anspruch führt zu einer Erhöhung des Koeffizienten um 25 % und jeder teilweise verschuldete Anspruch führt zu einer Erhöhung des Koeffizienten um 12,50 %.

Bitte beachten Sie jedoch : Für den ersten Anspruch, der nach einem anfänglichen Zeitraum von mindestens drei Jahren eintritt, in dem der Koeffizienten für Schadensrabatt/Rückstufung 0,50 betrug, wird keine Erhöhung angewandt.

Im Falle eines Versicherungswechsels übernimmt der neue Versicherer den Bonus, der auf der eingereichten Versichererwechselbescheinigung angegeben ist, unter Berücksichtigung etwaiger in den letzten drei Jahren aufgetretener Schäden.

Sie wünschen ein Angebot ? Nichts einfacher als das! Sie können jetzt einen unserer Online-Fragebögen ausfüllen oder einen unserer Berater unter +33 (0)1 40 55 52 45 oder per E-Mail unter iard@wargnyassurances.com kontaktieren.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Um Ihre Anfrage zu prüfen, benötigen wir folgende Elemente:

  • eine Kopie beider Seiten Ihres Führerscheins,

  • eine Kopie beider Seiten des Führerscheins Ihres Ehe-/Lebenspartners, falls zutreffend,

  • Versichererwechselbescheinigung des Hauptfahrers,

  • Kopie des Fahrzeugscheins des zu versichernden Kfz,

  • vollständig ausgefüllter Online-Fragebogen.

In der Tat sieht das Gesetz vom 5. Juli 1985, das so genannte Badinter-Gesetz, ein Recht auf Entschädigung der Opfer vor, wenn ein Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.

 

Die Entschädigung der Opfer von Unfällen mit Personenschäden erfolgt in mehreren Stufen: zunächst wird die Beurteilung des Schadens von einem auf Personenschäden spezialisierten medizinischen Sachverständigen vorgenommen. Der Versicherer, der für die Entschädigung der Schäden des Opfers verantwortlich ist, regelt anschließend den Schadensfall gemäß der Dintilhac-Nomenklatur (Nomenklatur, in der alle Schadensposten aufgeführt sind).

Achtung: bitte beachten Sie, dass der Status als Fahrer es Ihnen nicht ermöglicht das Badinter-Gesetz in Anspruch zu nehmen, hierfür muss eine Kfz-Versicherung als Fahrer abgeschlossen werden.

Für unsere 2-Rad-Freunde ist diese Garantie unerlässlich !

Aus rechtlicher Sicht hindert Sie nichts daran, Ihr Fahrzeug an einen Dritten zu verleihen, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dennoch kann Ihr Kfz-Versicherungsvertrag eine Klausel enthalten, die vorsieht, dass ausschließlich der Hauptfahrer das Fahrzeug führen darf. In diesem Fall kann eine zusätzliche Selbstbeteiligung geltend gemacht werden, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer als Sie selbst ist. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung unterscheidet sich unternehmensabhängig.

Alle Versicherungsverträge sehen jedoch eine zusätzliche Selbstbeteiligung vor, wenn der Fahrer, außer Ihnen, seit weniger als 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins ist.

Wenn Sie mehr als ein Fahrzeug besitzen, müssen Sie uns mitteilen, welche(s) Fahrzeug(e) Ihr Kind im Rahmen seiner Fahrausbildung normalerweise fahren wird.

Um Ihr Kind über die betroffenen Verträge versichern zu können, benötigen wir die von der Fahrschule ausgestellte Bescheinigung über den Abschluss der theoretischen Prüfung sowie die Namen der potenziellen Begleitpersonen.

Wir stellen Ihnen anschließend eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass das begleitete und/oder beaufsichtigte Fahren eingetragen wurde. Sie müssen diese Bescheinigung aufbewahren.

In der Regel wird vom Versicherer keine Zusatzprämien erhoben.

Dies hängt vollständig von den Vertragsklauseln des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab.

Im Allgemeinen sehen die meisten Unternehmen eine vertragliche Selbstbeteiligung vor. Es ist eine Möglichkeit, jeden Fahrer zur Verantwortung zu ziehen, aber auch ein wirksames Mittel, um die Kosten für die Versicherungsbeiträge zu senken.

Diese Selbstbeteiligung unterscheidet sich je nach dem erlittenem Schaden. Dies ist z.B. bei Glasbruch der Fall, die Selbstbeteiligung fällt in diesem Fall geringer aus als bei Vollkasko oder Diebstahl und Brand.

Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass es nach Angaben der Versicherer möglich ist, diese Selbstbeteiligung zurückzukaufen.

Selbstverständlich. Es ist möglich, Ihrem Vertrag mehrere Optionen hinzuzufügen :

  • Assistenz-Leistungen ab 0 km + Ersatzfahrzeug
    Diese Option ermöglicht es Ihnen, im Falle einer Panne, unabhängig vom Standort, einen Pannendienst und ein Ersatzfahrzeug für einen mehr oder weniger langen Zeitraum, je nach dem erlittenen Ereignis, in Anspruch zu nehmen.

  • Rechtsschutzgarantie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug

  • Autoinhaltsversicherung zum Schutz gegen Diebstahl der im versicherten Fahrzeug mitgeführten persönlichen oder beruflichen Gegenstände

Dies ist ein Sonderfall, da nicht alle Versicherungsgesellschaften zu diesem Thema zugelassen sind. 

Wenn Sie eine Diplomaten- oder Sonderserienplakette haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir sind Experten auf diesem Gebiet, wir arbeiten mit spezialisierten Versicherern zusammen, um den Bedürfnissen unserer Versicherungsnehmer gerecht zu werden.

Wenn Sie im Ausland versichert sind, wird Ihr Versicherer Ihr Fahrzeug mit Sicherheit weiter versichern wollen. Verstehen Sie mich nicht falsch, dies ist nicht möglich. Die diplomatische und militärische Registrierung ist in der Tat auch eine französische Registrierung. Folglich unterliegen Sie, wenn Sie auf französischem Gebiet wohnen, der französischen Pflicht-Haftpflichtversicherung.

Im Schadensfall kann der ausländische Versicherer nicht eingreifen, Ihre Akte wird gesperrt, so dass Sie alle Kosten tragen müssen.

Ja, wenn Sie in einem Mitgliedsland der Europäischen Union versichert waren und Sie uns einen Nachweis Ihres früheren Versicherers vorlegen können (Versichererwechselbescheinigung, Aufforderung zur Beitragsleistung oder Bescheinigung). Die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts ist anschließend möglich und muss mit der Anzahl der Jahre des Führerscheinbesitzes vereinbar sein.

Wenn Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union versichert waren, ist die Übernahme des Schadenfreiheitsrabatts möglich, aber oft begrenzt.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, den Nachweis einer früheren Versicherung zu erbringen, gelten Sie als Fahranfänger und beginnen mit einem Schadenfreiheitsrabatt von 1.

Das Führen eines nicht versicherten Fahrzeugs ist ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe von 3.750 € geahndet wird.

Je nach den Umständen können eine oder mehrere der folgenden zusätzlichen Strafen verhängt werden :

  • Sozialarbeit

  • Tagessätze (Bußgelder werden pro Tag festgesetzt)

  • Aufhebung der Fahrerlaubnis (bis zu 3 Jahre)

  • Entzug des Führerscheins und Verbot, diesen für einen bestimmten Zeitraum (höchstens 3 Jahre) erneut zu erwerben

  • Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge, selbst wenn diese keinen Führerschein benötigen

  • Verpflichtung, auf eigene Kosten eine Maßnahme zur Sensibilisierung für die Straßenverkehrssicherheit zu absolvieren

  • Stilllegung und/oder Beschlagnahme des Fahrzeugs, mit dem die Straftat begangen wurde.

Wenn die Straftat durch elektronisches Protokoll festgestellt wurde und Sie nicht bereits wegen nicht vorhandener Versicherung verurteilt wurden, wird eine pauschale Geldstrafe von 500 € verhängt. Eine rechtzeitige Zahlung beendet das Verfahren.

Hausratsversicherung

Wir sorgen gemeinsam für den Versicherungsschutz Ihres Zuhauses, Erst- oder Zweitwohnsitzes, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Assistenz / Hilfe / Rückführung

Gemeinsam sorgen wir für die Übernahme Ihrer medizinischen Behandlungsgebühren, die Rückführung oder Assistenz im Rahmen Ihrer persönlichen oder beruflichen Reisen, sowie mit Ihrer Familie.

Schulversicherung

Gemeinsam sorgen wir für den Versicherungsschutz Ihres Kindes für eventuell auftretende Schäden.

Kreditversicherung

Gemeinsam optimieren wir die Kosten Ihres laufenden oder zukünftigen Kredites. Denken Sie an die Delegierung von Versicherungen, die Ihnen Geld sparen wird.

Bauwesen

Gemeinsam versichern wir Ihre Baustelle für die Dauer der Arbeiten und die nächsten 10 Jahre für den Fall eines Zwischenfalls.

Rechtsschutz

Gemeinsam antizipieren wir möglichen Streitfällen, die mit einem Dritten (Nachbarn, Handwerker, Händler, Verwaltung, …) auftreten könnten. Schützen Sie sich durch den Abschluss eines Rechtsschutzes.

Lebensversicherung

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor, indem wir einen langfristig/kurzfristigen Vermögensbildungsplan für die regelmäßige Einzahlung einrichten, wobei Steuervorteile berücksichtigt werden.