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Mit Wargny
für Ihren Schutz sorgen

Die Lebensversicherung

Lebensversicherungen stellen eine Möglichkeit zur Vermögensbildung dar.

Sie wird im Allgemeinen abgeschlossen, um mittel- und  langfristig bedeutende Beträge zu investieren (Erbschaft, Glücksspielgewinne, ausserordentliche Einkünfte usw.) oder um regelmässig zu sparen und gleichzeitig von einem günstigen Steuersystem zu profitieren.

Es ist möglich, seine Ersparnisse zu sichern, indem man alle Beiträge in sichere Fonds wie den Eurofonds einzahlt, ohne Gefahr zu laufen, die investierten Summen zu verlieren.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Risiken einzugehen, indem die Beiträge ganz oder teilweise auf Rechnungseinheiten (Aktien, Anleihen, Wertpapiere usw.) aufgeteilt werden.

Das investierte Geld kann für eine Investition (Immobilien, Möbel usw.), für die Zahlung einer Rente im Ruhestand oder für eine Erbschaftszahlung im Todesfall verwendet werden.

Wargny Assurances unterstützt Sie bei der Einrichtung dieser Versicherung: 

  • Bedarfsanalyse:  Wir machen uns ein Bild Ihrer Anforderungen, um die Absicht dieses Versicherungsabschlusses gemäß der oben aufgeführten Aspekte zu verstehen

  • Entsprechend dieser Analyse schlagen wir Ihnen diejenigen Unternehmen vor, die Ihnen die für Ihre Situation am besten geeigneten Verträge anbieten.

  • Wir helfen Ihnen bei der Vertragsgestaltung : bereitzustellende Dokumente, auszufüllende Formulare und Nachbereitung des Vertragsabschlusses.

  • Wir stehen weiterhin zu Ihrer Verfügung zur Beantwortung Ihrer Fragen und begleiten Sie während der gesamten Vertragslaufzeit.

Die Besteuerung von Lebensversicherungen birgt ihre Besonderheiten, und wir empfehlen steht, einen Vertrag so bald wie möglich zu eröffnen. Denn je älter der Vertrag ist, desto vorteilhafter ist die Besteuerung im Falle einer Abtretung: 

Für Zahlungen, die seit dem 27. September 2017 geleistet wurden, unterliegen Kapitalgewinne der gewählten Option,

  • entweder der Besteuerung in Form der Einkommensteuer,

  • oder der pauschalen Quellensteuer.

Wenn die Höhe der geleisteten Zahlungen 150 .000 oder mehr beträgt (300 .000 Euro für ein mitunterzeichnendes Ehepaar): 

  • Kapitalgewinne werden mit einem Satz von 12,8 % besteuert.

  • ​Im Falle einer Vertragsauflösung nach 8 Jahren wird der Teil des Erlöses, der Zahlungen unter 150.000 Euro entspricht, mit 7,5 % besteuert.

Wenn die Höhe der geleisteten Zahlungen unter 150.000 Euro beträgt (300 .000 Euro für ein mitunterzeichnendes Ehepaar): 

  • werden Kapitalgewinne mit einem Satz von 12,8 % besteuert.

  • Wenn nach 8 Jahren ein Vertragsaufkauf stattfindet, werden die Produkte mit einem Satz von 7,5 % besteuert.

Darüber hinaus profitiert der Versicherungsnehmer im Falle eines Rückkaufs nach 8 Jahren von einem jährlichen Einkommensfreibetrag von 4.600 Euro für eine alleinstehende Person und 9.200 Euro für eine verheiratete oder zivile Lebenspartnerschaft, die der gemeinsamen Besteuerung unterliegt.

Für Zahlungen, vor dem 27. September 2017 geleistet wurden, unterliegen Kapitalgewinne der gewählten Option,

  • entweder der Besteuerung in Form der Einkommensteuer,

  • oder der pauschalen Quellensteuer.

Im Falle eines Aufkaufs:

  • Produkte werden mit einem Steuersatz  von 35 % besteuert, wenn sie vor vier Jahren aufgekauft werden, und 15 %, wenn sie zwischen vier und acht Jahren eingelöst werden 

  • Nach 8 Jahren werden die Produkte mit einem Steuersatz von 7,5 % besteuert.

Der Versicherungsnehmer profitiert im Falle eines Rückkaufs nach 8 Jahren von einem jährlichen Einkommensfreibetrag von 4.600 Euro für eine alleinstehende Person und 9.200 Euro für eine verheiratete oder zivile Lebenspartnerschaft, die der gemeinsamen Besteuerung unterliegt.

Kapitalgewinne sind ebenfalls mit einem Satz von 17,2 %  sozialversicherungspflichtig .

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Sie müssen eine Kopie Ihres Personalausweises, einen Bankkundenausweis für die Einzahlung Ihrer Ersparnisse und je nach Betrag einen Nachweis über die Herkunft der Gelder vorlegen (im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche)

Um den Vertrag zu kündigen, kaufen Sie einfach die gesamten Ersparnisse auf.

Die Ersparnisse sind nicht blockiert und können jederzeit aufgekauft werden, es gilt jedoch eine andere Besteuerung, wie im Produktblatt erwähnt.

Es besteht keine Einzahlungsverpflichtung für die Lebensversicherung. Sie können also jederzeit unterbrechen und fortfahren, wenn Sie dies wünschen.

Eine freiwillige Überweisung ist eine Zahlung, die Sie zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und in einer von Ihnen festgelegten Höhe (unter Einhaltung der Mindestbeträge des Unternehmens) leisten.

Eine regelmäßige Zahlung ist eine periodische Zahlung auf Ihre Lebensversicherungspolice, zu der Sie sich verpflichtet haben.

Hausratsversicherung

Wir sorgen gemeinsam für den Versicherungsschutz Ihres Zuhauses, Erst- oder Zweitwohnsitzes, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Assistenz / Hilfe / Rückführung

Gemeinsam sorgen wir für die Übernahme Ihrer medizinischen Behandlungsgebühren, die Rückführung oder Assistenz im Rahmen Ihrer persönlichen oder beruflichen Reisen, sowie mit Ihrer Familie.

Schulversicherung

Gemeinsam sorgen wir für den Versicherungsschutz Ihres Kindes für eventuell auftretende Schäden.

Kfz/Zweiräder

Gemeinsam versichern wir Ihr Fahrzeug, Pkw, Motorrad, Boot, Traktor …

Kreditversicherung

Gemeinsam optimieren wir die Kosten Ihres laufenden oder zukünftigen Kredites. Denken Sie an die Delegierung von Versicherungen, die Ihnen Geld sparen wird.

Bauwesen

Gemeinsam versichern wir Ihre Baustelle für die Dauer der Arbeiten und die nächsten 10 Jahre für den Fall eines Zwischenfalls.

Rechtsschutz

Gemeinsam antizipieren wir möglichen Streitfällen, die mit einem Dritten (Nachbarn, Handwerker, Händler, Verwaltung, …) auftreten könnten. Schützen Sie sich durch den Abschluss eines Rechtsschutzes.