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Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

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Unsere Lösungen Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte

Als Direktor oder leitender Angestelle eines Unternehmens oder einer Vereinigung sind Sie verpflichtet, Entscheidungen zu treffen, die zu Ihrer persönlichen zivil- oder strafrechtlichen Haftung führen können, auch wenn Sie in Ausübung Ihrer Pflichten handeln. Dies kann äußerst schwerwiegende finanzielle Folgen für Sie und Ihre Familie haben. Wenn Ihre Haftung als Direktor oder leitender Angestelle ausgelöst wird, ist in der Tat Ihr persönliches Vermögen gefährdet, und nicht das des Unternehmens oder der Vereinigung. Es ist daher unerlässlich, dass Sie als Direktor oder leitender Angestellte Ihr eigenes Vermögen schützen, falls die persönliche Haftung ausgelöst wird.

Persönliche Haftung kann sich aus einer Verletzung gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, einem Verstoß gegen die Statuten oder aus einem Managementfehler aufgrund von Fahrlässigkeit, Irrtum, Unvorsichtigkeit oder Unterlassung ergeben.

Die Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte dient zum Schutz des persönlichen Vermögens von Direktoren von Gesellschaften oder Vereinigungen und Direktoren, die natürliche Personen sind sowie als Absicherung gegen die finanzielle Konsequenzen, die ihnen im Falle einer Auslösung ihrer persönlichen Haftung entstehen können.

 

Welches sind die wichtigsten Garantien, die diese Versicherung bietet? 

  • Deckung der Verteidigungskosten: Deckung der Kosten, die sich aus einer zivil- oder strafrechtlichen Klage gegen den Versicherten ergeben (strafrechtliche Untersuchung, Gutachten, Prozess, Anwaltskosten usw.).

  • Garantie gegen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche: Deckung der Entschädigung, die der Versicherte aufgrund eines gegen ihn erhobenen Anspruchs, der seine individuelle oder gesamtschuldnerische zivilrechtliche Haftung betrifft, zu leisten hat.

  • Garantie für die Vertreter der Interessen des versicherungsnehmenden Unternehmens bei ihren Beteiligungen: Deckung der Verteidigungskosten und der Entschädigung, die sich aus der Einführung von Ansprüchen gegen einen Vertreter im Zusammenhang mit seiner persönlichen Haftung ergeben.

  • Garantie für das Fehlverhalten des Direktors oder leitenden Angestellten, das nicht von seinen Pflichten zu trennen ist 

  • Garantie der Kosten für die Rehabilitierung des Images und des Rufs des Direktors oder leitenden Angestellten: Deckung aller Kommunikationskosten, die notwendig sind, um die Schädigung seines Rufs zu beenden. Dies können z.B. die Kosten für die Veröffentlichung in einer Lokalzeitung sein.

  • Deckung für psychologische Hilfe: Zahlung der Honorare des vom Versicherten gewählten medizinischen Fachpersonals, das ihm im Anschluss an einen gedeckten Schadensfall hilft und ihn psychologisch unterstützt.

  • Garantie der Präventionskosten für Unternehmen in Schwierigkeiten:  Deckung der Kosten im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens, Expertenhonorare im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens.

 

Welche optionalen Garantien können existieren? 

  • Garantie der Verteidigungskosten im Falle eines Schuldeingeständnisverfahrens

  • Bürgschaft der juristischen Person, die der rechtliche Geschäftsführer des versicherungsnehmenden Unternehmens ist.

  • Garantie für Assistenzkosten im Zusammenhang mit dem Polizeigewahrsam

  • Strafrechtliche Kaution

 

WARGNY ASSURANCES unterstützt Sie bei der Erstellung eines an Ihre Bedürfnisse angepassten Vertrags. Wir handeln Ihren Vertrag mit unseren Partnern aus, die für ihre Seriosität und die Stichhaltigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angebotenen Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte sowie für das Management von Ansprüchen bekannt sind.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Diese beiden Verträge sind für Ihr Unternehmen von wesentlicher Bedeutung, dienen aber nicht dem gleichen Zweck. In der Tat greift die Berufshaftpflichtversicherung ein, wenn Ihr Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit aufgrund eines Fehlers, einer Unterlassung oder eines Versagens bei der Ausführung seiner vertraglichen Leistung in Frage gestellt wird. Es ist das Unternehmen, das in Frage gestellt wird. Die Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellte kommt ins Spiel, wenn die persönliche Haftung des Direktors oder leitenden Angestellten für Fehler oder Irrtümer bei der Ausübung seiner Pflichten als Direktors oder leitenden Angestellen in Frage gestellt wird.

Die Berufshaftpflichtpolitik des Unternehmens schützt den in persönlicher Eigenschaft verklagten Direktor oder leitenden Angestellten daher nicht. Wenn Ihr Unternehmen keine Haftpflichtversicherung für Direktoren und leitende Angestellteabgeschlossen hat, muss der verklagte Direktor oder leitende Angestellte unter Umständen Entschädigungen aus seinem eigenen Vermögen heraus leisten. Schäden können sich auf außerordentlich hohe Beträge belaufen, und das kann den Direktor oder leitenden Angestellten und seine Familie in eine sehr schwierige Situation versetzen. 

 

Dieser Vertrag richtet sich hauptsächlich an Handelsgesellschaften, unabhängig von ihrer Rechtsform (SA, SARL, EURL, SAS, SASU, SELARL, SELAS…), sowie an Vereinigungen.

Dieser Vertrag deckt rechtliche oder faktische Direktoren der zeichnenden Entität und ihrer Tochtergesellschaften ab.

  • Rechtliche Direktoren sind natürliche Personen, die mit Leitungs-, Vertretungs-, Aufsichts- oder Kontrollfunktionen innerhalb des Unternehmens oder seiner Tochtergesellschaften betraut sind. Es handelt sich um Administratoren, den Manager, den Präsident, die Vizepräsidenten …

  • Faktische Direktoren sind diejenigen, die nicht gesetzlich mit der Funktion eines Direktors betraut sind, sich aber de facto wie rechtliche Direktoren verhalten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Versicherung frühere, gegenwärtige und zukünftige Direktoren abdeckt, wenn ein in Ausübung ihres Amtes begangener Fehler in Frage gestellt wird. Darüber hinaus sieht dieser Vertrag auch vor, dass die Garantien auf Ehepartner, Erben und gesetzliche Vertreter ausgedehnt werden.

Der Vertrag wird von der Muttergesellschaft im Falle einer Unternehmensgruppe oder vom Unternehmen selbst abgeschlossen. Sie bezahlt auch den Mitgliedsbeitrag.

Jede Person, die der Ansicht ist, durch eine Entscheidung von Direktoren oder leitenden Angestellten einen Schaden erlitten zu haben, kann die persönliche Haftung der Direktoren geltend machen. Dabei kann es sich um Kunden, Behörden, Lieferanten, Wettbewerber, Gläubiger, Partner, Aktionäre oder Mitarbeiter handeln. Die Haftung von Direktoren und leitenden Angestellten kann daher von einer Vielzahl Personen ausgelöst werden.

Gesundheit

Gemeinsam sorgen wir für die Einrichtung einer Krankenzusatzversicherung und sorgen für die Übernahme Ihrer medizinischen Behandlungskosten sowie Ihrer alltäglichen Ausgaben.

Vorsorge

Gemeinsam richten wir Ihre Vorsorgeversicherung für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität ein, die darüber hinaus ebenfalls Ihre Angehörigen im Falle eines schweren Unfalls (Invalidität, Tod) abdeckt.

Rente

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor und optimieren diesen und darüber hinaus Ihre Steuerangelegenheiten durch individuelle Lösungen für das Loi „Madelin“.

Schlüsselpersonen

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens im Falle eines schweren Unfalls, an dem eine Schlüsselperson beteiligt ist, die für den reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

Lebensversicherung

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor, indem wir einen langfristig/kurzfristigen Vermögensbildungsplan für die regelmäßige Einzahlung einrichten, wobei Steuervorteile berücksichtigt werden.