Unsere Lösungen Manager, Selbstständige, Freiberufler

Krankenzusatzversicherung

Wargny » Unsere Lösungen » Direktoren » Krankenzusatzversicherung

Mit Wargny
für Ihren persönlichen und den Schutz Ihres Unternehmens sorgen

Krankenzusatzversicherung für Selbständige

Krankenzusatzversicherung besser bekannt als „Privatversicherung“, ermöglicht die ganz oder teilweise Erstattung der entstandenen Kosten. Die entstandenen Kosten können nur dann erstattet werden, wenn sie von der Sozialversicherung erstattet worden sind. Dies betrifft hauptsächlich die folgenden Fälle: 

  • Krankenhausaufenthalt

  • Allgemeine medizinische Behandlungen

  • Seehilfen

  • Zahnersatz

  • Mutterschaft

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet einen Teil der Gesundheitskosten auf der Grundlage der für geltenden Erstattungsbasis der Sozialversicherung (BRSS) für alle Behandlungen. Anschließend kann der Restbetrag von der Krankenzusatzversicherung ganz oder teilweise erstattet werden, je nach den bei der Krankenzusatzversicherung gezeichneten Garantien.

Bei Rückerstattungen erfolgen ohne jegliches Zutun seitens der Organismen, sofern die Fernübermittlung aktiviert wurde. Zum einen erspart Ihnen Ihre Krankenversicherungskarte den Versand der Sozialversicherungs-Behandlungsblätter an die Sozialversicherung im Anschluss an eine Konsultation. Zusätzlich werden die Informationen automatisch an die Krankenzusatzversicherung übermittelt, so dass es nicht notwendig ist, die Abrechnung zum Nachweis einer eventuellen Rückerstattung der Sozialversicherung zu senden.

Wargny begleitet Sie in seiner Funktion als Makler und berät Sie in verschiedenen Aspekten: 

  • Bedarfsstudie: Kenntnis Ihrer Situation und Ihrer Bedürfnisse in professioneller und persönlicher Hinsicht.

  • Gegebenenfalls Kündigung des früheren Vertrags : Wir senden den Kündigungsantrag vor der Hauptfälligkeit des Vertrags per Einschreiben an das Unternehmen.

  • Vergleich der bestehenden Garantien mit den von unserem Unternehmen angebotenen Garantien:  Wir erstellen einen Vergleich, um den Unterschied in Bezug der Garantien und anderer wesentlicher Aspekte hervorzuheben.

  • Umsetzung des Vertrags: Wir füllen die Vertragsunterlagen vorab aus und heben die auszufüllenden Informationen hervor, wir stellen eine präzise Liste der zu liefernden Elemente bereit, um einen intensiven E-Mail-Austausch zu vermeiden und stellen Unterstützung bei der Erlangung der Bescheinigung über die Eröffnung der Rechte zur Einrichtung der Fernübertragung bereit.

  • Nachverfolgung : Nachdem der Vertrag erstellt wurde, bleiben wir präsent, um Ihnen Unterstützung zu bieten und Ihre Fragen zu Rückerstattungen, Beiträgen, Hinzufügen von Begünstigten usw. zu beantworten.

  • Ein einziger Ansprechpartner begleitet Sie während der gesamten Vertragslaufzeit.

  • Analyse der Marktangebote, so dass wir immer optimale Lösungen vorschlagen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

  • Regelmäßige Überwachung der geltenden Gesetzgebung auf täglicher Basis; wir informieren Sie über alle wichtigen Entwicklungen, die sich auf Ihren Vertrag auswirken könnten.

Der Tarif einer Krankenzusatzversicherung variiert je nach Ihrem Alter, dem Wohnort und der Anzahl der Begünstigten (Ehepartner und/oder Kinder). Die Höhe der einbehaltenen Garantien stellt ebenfalls eine Preisvariable dar. Darüber hinaus haben Ihr Gesundheitszustand und der der Begünstigten Ihres Vertrags keinen Einfluss auf den Tarif (Raucher, schwere Erkrankungen, usw.).

Das Madelin-Gesetz, eine Besonderheit im Zusammenhang mit dem Regime für Selbstständige 

Der Status als Selbständiger oder Freiberufler, abgekürzt als TNS (frz. Travailleurs non salariés), gewährt Anspruch auf das frz. Gesetz „Madelin“.

Dieses Gesetz erlaubt Selbständigen (TNS), die Beiträge einer Krankenzusatzversicherung von ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen: Rente, Vorsorge (Arbeitsunfähigkeit, Invalidität), Gesundheit. Dieser Vertrag ist optional.

Das Madelin-Gesetz betrifft alle Selbständigen, die unter dem folgenden Titel steuerpflichtig sind:

  • Einkünfte aus Handel und Gewerbe (BIC, bénéfices industriels et commerciaux)

  • Nicht kaufmännische Einkünfte (BNC, bénéfices non commerciaux)

  • Artikel 62 der frz. Steuerordnung, d.h.:  Handwerker, Händler, gewerbliche Einzelunternehmer

  • Freiberufler

  • Mehrheitsmanager einer SARL oder einer SELARL

  • Selbständige Manager einer Personengesellschaft (EURL, SNC)

  • Ehepartner, die unentgeltlich mitarbeiten und keine anderen beruflichen Tätigkeiten ausüben

Um für das Madelin-Gesetzes in Frage zu kommen, ist es zwingend erforderlich, dem TNS-Basissystem zuzugehören und alle Beitragszahlungen geleistet zu haben.

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

  • Ameli: Website der frz. Sozialversicherung: www.ameli.fr
  • Erstattungsbasis der Sozialversicherung: Berechnungsgrundlage für die Höhe der von der Sozialversicherung erstatteten Kosten für die Gesundheitsversorgung. Diese Berechnungsgrundlage variiert je nach medizinischer Behandlung und war ehemals als Konventions- oder Sozialtarif bekannt.
  • Vertrag für den Zugang zur Gesundheitsversorgung (CAS): Der Vertrag für den Zugang zur Gesundheitsversorgung wird für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen, kann aber vom Arzt jährlich gekündigt werden. Er erfordert die Erfüllung einer Reihe von Auflagen für Angehörige von Gesundheitsberufen, die sich insbesondere verpflichten müssen : die durchschnittliche Höhe ihrer Honorarüberschreitungen während der gesamten Laufzeit des Vertrags im Vergleich zum vorherigen Zeitraum nicht zu erhöhen. darüber hinaus ebenfalls nicht ihrerseits den Anteil ihrer Geschäftstätigkeit zu erhöhen, der zu Gebührenüberschreitungen führt. Mit anderen Worten, ihr „ Anteil an der gebührenpflichtigen Tätigkeit „ muss gleich oder höher sein als der im Jahr vor der Vertragsunterzeichnung verzeichnete Anteil. Diese Richtlinie verhindert, dass der Arzt die Stagnation seiner Honorare dadurch kompensieren kann, dass er die Anzahl der Patienten, bei denen dieser Grenzwert überschritten wird, multipliziert. Er darf jedoch keinesfalls 200 % des Basistarifs überschreiten. Ein Facharzt, dessen Konsultation durch den Basistarif auf 28 € festgelegt ist, darf beispielsweise nicht mehr als 56 € für seinen Patienten verlangen, wenn er für einen Vertrag für den Zugang zur Gesundheitsversorgung (CAS) in Erwägung gezogen werden möchte.
  • Frais Réels (FR, Tatsächliche Kosten): Der Betrag, den eine Person für Gesundheitsausgaben aufwendet. Ein Teil dieses Betrags wird durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung erstattet. Ein weiterer Teil wird von Ihrer Krankenzusatzversicherung erstattet, je nach Höhe Ihres Versicherungsschutzes. Die Summe der beiden Erstattungen (gesetzliche Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung) darf die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
  • NOEMIE/Fernübertragung: NOEMIE ist ein IT-Standard (bekannt als Offener Standard für den Austausch zwischen der Krankenkasse und externen Parteien). NOEMIE beschleunigt den Datenaustausch mit den Krankenkassen und ermöglicht es insbesondere, dass die Sozialversicherungsbeitragszahler von ihren Krankenzusatzversicherungen oder ihren Zusatzversicherungen erstattet werden, ohne dass sie ihre Sozialversicherungsabrechnungen einreichen müssen.
  • Plafond Mensuel de la Sécurité Sociale (PMSS): Monatlicher Erstattungsgrenzbetrag der Sozialversicherung. Im Jahr 2020 beläuft sich dieser Betrag auf 3.428 Euro. Diese Daten werden jährlich von der Regierung bereitgestellt und als Grundlage für die Berechnung von Sozialbeiträgen und anderen Steuerabzugshöchstgrenzen herangezogen.
  • Selbstbehalt (TM, Ticket Modérateur): Anteil der Gesundheitsausgaben, die vom Versicherten nach Erstattung durch die Sozialversicherung auf der Grundlage des Erstattungssatzes noch zu tragen sind. Diese Selbstbeteiligung geht also vollständig zu Ihren Lasten, wenn Sie keine Krankenzusatzversicherung in Anspruch nehmen.
  • Zahlung durch Dritte (TP, Drittzahlersystem): Ein Zahlungssystem, das vermeidet, dass der Versicherte für Gesundheitsausgaben, die normalerweise von der Sozialversicherung und/oder der Zusatzkrankenversicherung übernommen werden, im Voraus zahlen muss.
  • Anwendbare Garantie : 300 % der Erstattungsbasis (einschließlich Erstattung der Sozialversicherung)
  • Rückerstattungsbasis für fachärztliche Beratung : 25 €
  • Übernahmerate der Sozialversicherung : 70 % der Erstattungsbasis
  • Tarif der abgerechneten Konsultation 80 €
  • Obligatorischer Pauschalabzug der Sozialversicherung

 

Berechnung der maximalen Übernahme :

(Erstattungsgrundlage X Garantie) – (Erstattungsgrundlage X Sozialversicherungsschutz) = (25 € X 300 %) – (25 € X 70 %) – 1 = 75€ – 17,50 € – 1

Mit anderen Worten : Die gesamte Rückerstattung (einschließlich Sozialversicherung) beträgt 75 € (-1 Euro Pauschalbeitrag) und ein Restbetrag von 5 € für den Versicherten.

  • Ein gültiges Identitätsdokument
  • Anspruchsbescheinigung für jeden Begünstigten des Vertrags (Hauptversicherter, Ehepartner, Kind)
  • Persönllicher Bankkundenausweis für die Rückerstattung von Leistungen
  • Professioneller Bankkundenausweis für die Zahlung von Beiträgen

Mithilfe der Anspruchsbescheinigung kann die Krankenzusatzversicherung einen Antrag auf Übermittlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn keine anderen Krankenzusatzversicherungen angeschlossen sind.

Bitte setzen Sie sich hierfür telefonisch mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung oder melden Sie sich in Ihrem Mitgliedskonto auf der Website der gesetzlichen Krankenversicherung an und laden Sie die Bescheinigung herunter.

Der Beitrag ändert sich jedes Jahr entsprechend der Erhöhung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung (Indexierung).
Er kann auch in Abhängigkeit des Verbrauchs steigen (Mutualisierung).

Der Vertrag kann jedes Jahr zum Hauptfälligkeitsdatum, in der Regel zum 01.01. eines jeden Jahres, gekündigt werden. Hieru muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von höchstens 2 Monaten ein unterzeichneter Kündigungsantrag per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenzusatzversicherung gesendet werden. Der Vertrag kann in bestimmten Fällen außerordentlich gekündigt werden, insbesondere wenn der Selbständige seine Tätigkeit einstellt

Es handelt sich um einen Gesamtbetrag für Gesundheits- und Vorsorgezahlungen.

Er errechnet sich wie folgt: 7 % der ährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung (PASS) + 3,75 % Nicht kaufmännischer Einkünfte (BNC) innerhalb der Grenze von 3 % von 8 PASS

Es handelt sich um einen Solidarvertrag (mit Basisleistungen) ergänzt durch Leistungen einer klassischen Krankenzusatzversicherung (Option). Diese Option ermöglicht es Ihnen, unabhängig von dem von Ihnen konsultierten Arzt eine angemessene Rückerstattung zu erhalten. In diesem Fall werden Sie bei den Rückerstattungen nicht auf einen maximalen Grenzbetrag beschränkt, wie es bei einer verantwortungsbewussten Krankenversicherung der Fall wäre.

Seit dem 1. Januar 2016 werden Krankenversicherungen als „Solidarverträge“ bezeichnet, um die Gebührenüberschreitungen von Ärzten und die Rückerstattungen zu begrenzen. Dazu stehen den Ärzten zwei Optionen kontrollierter Preispraktiken zur Verfügung. Indem sie sich an diesen Optionen beteiligen, verpflichten sie sich, ihre Honorarüberschreitungen zu begrenzen. Ansonsten sind sie frei, ihre Honorare selbst festzulegen.

Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, sich an die Reform zu halten, um einen Steuervorteil beizubehalten (der Beitrag wurde auf 7 % der Beitragssumme reduziert, im Vergleich zu 14 % bei nicht solidarischen Verträgen). Darüber hinaus sind die Beträge des Versicherten nur dann nach dem Madelin-Gesetz abzugsfähig, wenn es sich um einen Solidarvertrag handelt (im Gegenzug zu komplementären Garantien, die nicht solidar und daher nicht abzugsfähig sind).

Vorsorge

Gemeinsam richten wir Ihre Vorsorgeversicherung für den Schutz vor Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität ein, die darüber hinaus ebenfalls Ihre Angehörigen im Falle eines schweren Unfalls (Invalidität, Tod) abdeckt.

Rente

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor und optimieren diesen und darüber hinaus Ihre Steuerangelegenheiten durch individuelle Lösungen für das Loi „Madelin“.

Schlüsselpersonen

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens im Falle eines schweren Unfalls, an dem eine Schlüsselperson beteiligt ist, die für den reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

Lebensversicherung

Gemeinsam bereiten wir Ihren Ruhestand vor, indem wir einen langfristig/kurzfristigen Vermögensbildungsplan für die regelmäßige Einzahlung einrichten, wobei Steuervorteile berücksichtigt werden.

Direktoren und leitende Angestellte

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz ihrer Zukunft durch Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung oder des strafrechtlichen Verschuldens, selbst wenn Sie in Ausübung Ihrer Pflichten handeln.