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Mit Wargny
für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen

Dienstreiseversicherung: Versicherungsschutz für Mitarbeiter im Aussendienst

Diese Versicherung wird kollektiv von Unternehmen abgeschlossen, die ihre Mitarbeiter umfassend vor allen Risiken schützen möchten, die während ihrer Reisen oder Geschäftsreisen entstehen. Viele Versicherer bieten eine Reihe von Produkten mit Optionen zur Tarifsteuerung an. Artikel L.4121-1 des frz. Arbeitsgesetzes schreibt vor, dass „der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Arbeitnehmer zu ergreifen hat“.  Dies zieht eine strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers im Falle eines Verstoßes nach sich. Das Karachi-Urteil vom 14. Oktober 2004 bestätigt diese Position in Bezug auf die Pflichten des Arbeitgebers und präzisiert die Pflichten des Unternehmens.

In der Tat sieht sich der Mitarbeiter bei seinen Einsätzen einer Vielzahl an Risiken konfrontiert (insbesondere im Ausland): 

  • Gesundheitliche und medizinische Risiken : Pandemien, Infektionskrankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber…, Unfälle, fehlende lokale medizinische Strukturen, schwieriger Zugang zu Medikamenten, Zugang zu Trinkwasser.

  •  Sicherheitsrisiken: Der Arbeitgeber muss die Gefahren von geopolitischen Krisen (Entführungen, Terrorismus, Kriege usw.) berücksichtigen

Durch diesen Vertrag bezweckt das Unternehmen (der Unterzeichner) die Abdeckung aller oder eines Teils der Mitarbeiter des Unternehmens, indem es ihnen Sicherheit bietet, wenn sie sich auf Geschäftsreisen in Frankreich oder im Ausland begeben. Mit dem Abschluss einer Dienstreiseversicherung möchte das Unternehmen darüber hinaus :

  • sich vor den verschiedenen Risiken schützen, die seine gesetzliche Haftung auslösen könnten;

  • unentschuldbares Fehlverhalten vermeiden;

  • erhebliche finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit einem von einem seiner Mitarbeiter verursachten Schaden vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz vom 27. Juli 2010 dem französischen Staat die Möglichkeit gibt, die Rückerstattung der Kosten für eine Rückholaktion aus dem Ausland vom Unternehmen zurückfordern, das gegenüber seinem Mitarbeiter fahrlässig gehandelt hat.

Im Rahmen der Unterzeichnung der Verträge werden diesbezüglich drei Abschnitte angesprochen: 

  • Unfälle mit Personenschaden:  Zweck dieses Abschnitts ist die Deckung von Hauptrisiken wie Tod durch Unfall, dauerhafte und vollständige Invalidität (auch durch Unfall) oder andere Nebenleistungen wie die Deckung von Koma oder Such-, Rettungs- und Bergungskosten.

  • Assistenz für Versicherte:  Dieser Abschnitt befasst sich mit der Hilfe für Einzelpersonen im weitesten Sinne. Er soll medizinische Kosten im Ausland (z.B. direkte Deckung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, der kostspielig sein kann), die Rückführung des Mitarbeiters und seiner Begleiter, die Vertretung des Mitarbeiters zur Fortsetzung der Mission, verschiedene Formen psychologischer Hilfe und den Verlust von Gepäck oder persönlichen Gegenständen decken.

  • Die Personensicherheit:  Diese Garantie gilt nur während eines Auslandeinsatzes. Im Falle der Entführung einer versicherten Person während einer Auslandsmission erstattet der Versicherer dem Unterzeichner die entstandenen Folgekosten. Sie kann auch im Falle einer politischen Evakuierung oder einer Naturkatastrophe greifen.


Wargny Assurances spielt eine zentrale Rolle
im gesamten Leben Ihres Vertrags. Nach einer umfassenden Prüfung begleiten wir Sie durch alle wichtigen Phasen, von der Umsetzungbis zur täglichen Nachsorge. Bei der Ausgestaltung Ihres Vertrages stellen wir Ihnen gerne unser Fachwissen zu den folgenden Punkten zur Verfügung :

  • Einleitung der Ausschreibung und Verhandlungen mit Versicherern

  • Begleitung bei der Umsetzung

  • Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags

Sobald Ihr Vertrag in Kraft getreten ist, werden wir Sie bei verschiedenen Gesichtspunkten begleiten:

  • Verwaltung von Forderungen und Schäden

  • Vertragsverwaltung (Tarifrevisionen, Änderungen der Garantien usw.)

Als bewährter Spezialist für Personenversicherungen stellen wir unsere Expertise in Ihren Dienst, dies insbesondere in Bezug auf :

  • Bewältigung des rechtlichen Umfelds in Frankreich

  • Erstklassige Begleitung

  • Vorschlag eines Vertrags, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht

  • Vereinfachung und Digitalisierung Ihrer Prozesse

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Unentschuldbares Fehlverhalten:  Man spricht von einem unentschuldbaren Fehlverhalten, wenn der Arbeitgeber sich der Gefahr bewusst ist, in der er seinen Angestellten auf eine Dienstreise schickt (Karachi-Rechtsprechung vom 15.01.2004). „Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, für die Sicherheit des Arbeitnehmers zu sorgen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsunfälle. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist mit unentschuldbarem Verschuldens im Sinne von Artikel L. 452-1 des frz. Sozialversicherungsgesetzes gleichzusetzen, wenn der Arbeitgeber von der Gefahr, der der Arbeitnehmer ausgesetzt war, Kenntnis hatte oder davon hätte wissen müssen und nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um ihn davor zu schützen.“  Wenn ein unentschuldbares Fehlverhalten festgestellt wird, können die Opfer oder ihre Begünstigten eine Entschädigung für alle ihre Verluste verlangen, und die Krankenkassen können vom Arbeitgeber die Rückerstattung der gezahlten Renten verlangen.

Körperverletzung:  Jeder Unfall oder jede Krankheit, die so beschaffen ist, dass das Leben des Versicherten gefährdet oder kurzfristig eine erhebliche Verschlimmerung seines Zustands verursacht wird, wenn nicht umgehend eine angemessene Versorgung erfolgt.

Unfall:  Jede unbeabsichtigte Körperverletzung des Opfers, die auf eine plötzliche Einwirkung einer äußeren Ursache zurückzuführen ist. Krankheiten, die die direkte Folge dieser Art von Körperverletzung sind, werden häufig mitversichert. Als „plötzliche Einwirkung von außen“ gelten insbesondere: Sonneneinsrahlung, Ertrinken, Kaltwasserschock, Erstickung, Attentate, Überfälle, Terroranschläge, Tierbisse, Insektenstiche, Vergiftung durch Aufnahme toxischer oder ätzender Substanzen.

Kosten für Suche, Rettung und Bergung:  Im Falle eines Unfalls, der Such-, Rettungs- und Bergungskosten verursacht hat (Meer, Berge, Wälder, Wüsten), Erstattung der Kosten, die dem Versicherten von den öffentlichen oder privaten eingreifenden Organisationen in Rechnung gestellt wurden.

Ausland:  Jedes andere Land als das Wohnsitzland der versicherten Person.

Kidnapping:  Missbräuchliche Entführung und Inhaftierung einer versicherten Person für mehr als 12 Stunden gegen ihren Willen oder durch Täuschung durch einen Dritten, der vom Versicherungsnehmer Lösegeld im Austausch für die Freilassung der versicherten Person verlangt oder von einem Dritten behauptet, die besagte Entführung durchgeführt zu haben.

Rückführung:  organisierte Rückkehr einer oder mehrerer Personen in ihr Herkunftsland (lebend oder tot).

Es ist unbedingt erforderlich, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern vor der Reise die folgendenInformationen zur Verfügung stellt: 

  • Tragen Sie die Kontaktdaten der Assistenz immer bei sich (die Telefonhotline ist rund um die Uhr verfügbar und mehrsprachig).

  • Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes:  Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als einer Nacht erfolgt eine Kostenübernahme seitens der Assistenz gegenüber dem Krankenhaus, so dass dem Mitarbeiter keine Kosten entstehen.

  • Ärztliche Beratung / oder Anforderung medizinischer Informationen: Der Arbeitnehmer muss die Assistenz in Kenntnis setzen, damit sie eine Akte anlegen kann, und diese gegebenenfalls an einen Arzt weiterleiten.

  • Im Zweifelsfall zu Themen wie „vorzeitige Rückkehr“, Verletzung, Gepäckdiebstahl usw. muss der erste Kontakt mit der Assistenz hergestellt werden, um eine Schadensakte anzulegen und das Problem für eine mögliche künftige Übernahme weiterzuleiten.

  • Überprüfen Sie die Warnhinweise zu dem Land, das Sie besuchen: Gesundheits- und Sicherheitswarnungen, Ein- und Ausreise usw.

  • Drucken Sie Dokumente aus: Reiseplan, Bordkarte, Kontaktinformationen des Hotels usw. Lassen Sie eine Kopie der Dokumente zu Hause und am Arbeitsplatz.

  • Fotokopieren und mailen Sie die Dokumente, die Sie bei sich tragen müssen: Kreditkarte, Reisepass und Assistenzkarte.

  • Bewegen Sie sich immer in Gruppen: [Corolaire : ne jamais marcher seul la nuit.] Tragen Sie kein Bargeld bei sich und vermeiden Sie das Tragen von teurem Schmuck.

  • Informieren Sie sich über lokale Besonderheiten: Religion, Grad der Beziehung zu Frankreich? usw.

Je nach abgeschlossener Deckung sind Sie teilweise oder weltweit versichert. Andererseits ist es möglich, dass Versicherer Beschränkungen oder Ausschlüsse auf der Grundlage so genannter „gefährdeter“  oder mit einem Embargo belegter Länder erlassen.

Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, wenn er an seinen Wohnort zurückkehrt, im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen.

Auswandern

Gemeinsam begleiten wie Ihre Mitarbeiter bei Fragen in Bezug auf die Auswanderung.

Schlüsselpersonen

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens im Falle eines schweren Unfalls, an dem eine Schlüsselperson beteiligt ist, die für den reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

Gesundheit

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung oder Überprüfung der Krankenzusatzversicherung Ihres Unternehmens, so dass Ihre Mitarbeiter von einer Übernahme der medizinischen Behandlungskosten profitieren können.

Vorsorge

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihrer Mitarbeiter im Falle eines schweren Unfalls sowie des Unternehmens im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters.

Betriebliche Vermögensbildung​

Gemeinsam sorgen für die Optimierung der Vergütung Ihrer Mitarbeiter und Einrichtung eines Konzernspar- und Rentenplans (PEE, PERCO…)

Rente

Gemeinsam begleiten wir Ihre Mitarbeiter bei der Vorbereitung auf den Ruhestand und bieten Hilfestellung hierbei.