Unsere Lösungen für Unternehmen

Vorsorge

Mit Wargny
für den Schutz Ihrer Mitarbeiter sorgen

Kolletive Vorsorgeverträge für Unternehmen

Kollektive Vorsorgeverträge ermöglichen den Schutz Ihrer Mitarbeiter vor drei schwerwiegenden Risiken :

  • Todesfall, der verschiedene Formen von Leistungen nach sich zieht

    • Zahlung eines Kapitalbetrags an die benannten Begünstigten im Falle des Todes des Versicherten

    • Zahlung einer Rente an die zum Zeitpunkt des Todes unterhaltsberechtigten Kinder des Mitglieds, um die Fortsetzung des Ausbildung sicherzustellen

    • Deckung der Bestattungskosten bis zur Höhe der entstandenen Kosten

    • Kapitalauszahlung bei Tod des Ehegatten gleichzeitig mit dem Tod des Versicherten

  • Invalidität

    • Vorauszahlung des Todesfallkapitals an den Versicherten in voller Höhe im Falle des totalen irreversiblen Autonomieverlusts.

    • Zahlung einer Rente bis zur Pensionierung des Versicherten auf der Grundlage des Gehalts und des Invaliditätsgrades

  • Arbeitsunfähigkeit (auch Arbeitsunterbrechung genannt)

    • Zahlung eines Tagegeldes bei vorübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit des Versicherten infolge von Krankheit oder Unfall, die die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unmöglich macht. Diese Entschädigung wird zu dem vom Sozialversicherungssystem gezahlten Betrag addiert.

Im Gegensatz zu einer kollektiven Krankenversicherung, bei dem Leistungen und Beiträge für alle Arbeitnehmer identisch sind, werden in einem Vorsorgesystem Leistungen und Beiträge an das Gehalt jedes Arbeitnehmers angepasst. Somit unterscheiden sich die Leistungen zwischen zwei Arbeitnehmern, es sei denn, diese beziehen ein identisches Gehalt. Daher sind die Tarife für diese Verträge von mehreren Kriterien abhängig:

  • Alter

  • Familienstand

  • Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder

  • objektive Kategorien (z.B. leitende oder nicht leitende Position)

  • Gehalt jedes Angestellten

  • Die Größe des Unternehmens ist ebenfalls ein entscheidender Faktor bei der angewandten medizinischen Auswahl (bei Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern werden keine medizinischen Informationen verlangt).

 

Der kollektive Vorsorgevertrag ist für obligatorisch für Führungskräfte, und je nach Ihrem Tarifvertrag ist die Vorsorge auch für andere Kollegen (nicht leitende Angestellte, Vorgesetzte usw.) obligatorisch. Das Unternehmen (der Unterzeichner) strebt an, seine Angestellten (die Versicherten) durch einen Kollektivvertrag zu decken, den es zwingend vorschreibt.

Für Vorsorgeverträge liegen zwei grundsätzlich unterschiedliche Universen vor :

  • Standard-Produkte

  • Maßgeschneiderte Produkte

In Abhängigkeit Ihrer Unternehmensdemografie und dem Prämienvolumen leiten wir Sie anschließend in die richtige Richtung.

Standardvertrag :

Sogenannte „ Standardverträge“ sind bereits existierende Vertragsvorlagen. Diese Angebote werden von Versicherungsgesellschaften oder Großhandelsmaklern erstellt und uns zur Verfügung gestellt. Diese Verträge zielen darauf ab alle (zumeist kleinen) Zeichnungsunternehmen zu vereinen, um das Risiko umzulegen. Sie bieten ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das angesichts der Größe ihrer Struktur unerreichbar wäre. Unsere Aufgabe hierbei besteht anschließend darin, die verschiedenen Angebote zu vergleichen und diejenige Lösung zu finden, die am besten Ihren Bedürfnissen entspricht.

Maßgeschneiderte Verträge :

Diese Art von Verträgen ermöglicht es einem größeren Unternehmen (mit ca. 100 Mitarbeitern), die Verteilung seines Risikos selbst zu verwalten. Ihr Vertrag ist einzigartig und wird auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Der Vertrag unterscheided sich unternehmensabhängig.
Wir legen Ihnen jährlich eine Analyse der Erfolgsrechnung Ihres Versicherungsvertrags vor (Verhältnis zwischen den gezahlten Prämien und den erfolgten Leistungen), um eine Anpassung der Prämien und Garantien zu ermöglichen, und zwar auf identische Weise wie bei der Analyse zum Zeitpunkt der Implementierung. Darüber hinaus gibt es viele Ansatzmöglichkeiten zur Verbrauchsreduzierung, die wir Ihnen gerne später ausführlicher vorstellen werden.

Die Umsetzung dieses Vertrags kann auf drei Arten erfolgen :

  • Durch einseitige Entscheidung des Arbeitgebers
  • Durch Betriebsvereinbarung
  • Durch Abstimmung

Diese Verträge (die ebenfalls Grenzbeträgen unterliegen) kommen in den Genuss aller sozialen und steuerlichen Vorteile, die mit obligatorischen Tarifverträgen verbunden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die durch diesen Vertrag gedeckten Risiken durch zusätzliche Versicherungen (Hilfe, Dienstreisen, …) gedeckt werden können. Die Summe der Rückerstattungen des Versicherers, der Sozialversicherung und anderer Organisationen ist möglich, darf jedoch für Arbeitsunfähigkeit und Invalidität das Gehalt des Versicherten nicht überschreiten.

 

Wargny Assurances spielt eine zentrale Rolle im gesamten Leben Ihres Vorsorgevertrags. Nach einer umfassenden Prüfung begleiten wir Sie durch alle wichtigen Phasen, von der Umsetzung bis zur täglichen Nachsorge.

  • Analyse der bestehenden Systeme und deren Konformität

  • Vorstellung von Ansatzmöglichkeiten für Verbesserung und Optimierung

  • Einleitung der Ausschreibung und Verhandlungen mit Versicherern

  • Auswahl eines leistungsfähigen Versicherers

  • Begleitung bei der Umsetzung (Zugehörigkeiten, Abschreibungen, Übertragbarkeit, …)

  • Unterzeichnung und Umsetzung des Vertrags

  • Überprüfung aller Vertragselemente

Sobald Ihr Vertrag in Kraft getreten ist, werden wir Sie bei verschiedenen Gesichtspunkten begleiten:

  • Rechtliche Überwachung zur Sicherstellung der Konformität Ihres Systems

  • Verwaltung von Forderungen

  • Kontrolle der Erfolgsrechnung

  • Vermittlung zwischen den verschiedenen Akteuren (Versicherungsgesellschaften und Manager)

  • Umsetzung angepasster Lösungen (Präventivmaßnahmen, Tarifanpassungen, Änderungen von Garantien, Analyse der Erfolgsrechnung, usw.)

Als bewährter Spezialist für Personenversicherungen stellen wir unsere Expertise in Ihren Dienst, dies insbesondere in Bezug auf :

  • Bewältigung des rechtlichen Umfelds

  • Erstklassige Begleitung

  • Präsentationen für Ihre Mitarbeiter, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und andere Gremien,

  • Vereinfachung und Digitalisierung Ihrer Prozesse

Sie haben eine Frage? Wir haben die Antworten.

Ehepartner/in: Der Ehemann oder die Ehefrau des Versicherten, nicht geschieden und nicht gerichtlich getrennt.

Lebensgefährte/in: Die Person, die mit dem Versicherten durch einen zivilen Solidaritätspakt verbunden ist (frz. PACS, Pacte Civil de Solidarité: Vertrag, der von zwei volljährigen natürlichen Personen geschlossen wird, um ihr gemeinsames Leben im Sinne von Artikel 515-1 des frz. Bürgerlichen Gesetzbuches zu organisieren).

Lebenspartner/in: Die mit dem Versicherten zusammenlebende Person, sofern der Versicherte und sein Lebenspartner: frei von jeglichen ehelichen Bindungen sind, d.h. ledig, verwitwet oder geschieden, keinen zivilen Solidaritätspakt (PACS) abgeschlossen haben und am Tag des leistungsbegründenden Ereignisses seit mindestens zwei Jahren unter demselben Dach leben. Wenn ein Kind aus dieser Lebensgemeinschaft geboren wird, besteht keine Erfordernis für ein minimales Zusammenleben, wenn das Kind vom Versicherten und seinem Lebensgefährten anerkannt wird. Das Zusammenleben ist eine de facto Vereinigung, die durch ein gemeinsames stabiles und kontinuierliches Zusammenleben zwischen zwei volljährigen natürlichen Personen als Paar gekennzeichnet ist. Sofern in den Sonderbedingungen nicht anders angegeben, wird der Lebenspartner nicht wie ein Ehepartner behandelt.

Unterhaltsberechtigte Kinder: Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten: die Kinder des Versicherten, seines Ehepartners oder, falls nicht vorhanden, seines Lebensgefährten (PACS) oder Lebenspartners, wie oben definiert, unter den folgenden Bedingungen:

  • Einerseits: Dass sie unter 21 Jahre alt sind und im Falle der Bildungsrentengarantie, falls diese unterzeichnet wird, sie einen Nachweis auf Fortsetzung ihrer Ausbildung ab dem 16 Lebensjahr erbringen; Dass sie unter 26 Jahren (oder 28 Jahren, je nach Vertrag) sind, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Dass sie ihre Ausbildung fortsetzen und nicht über eigene Mittel aus einer bezahlten Tätigkeit verfügen, mit Ausnahme von Gelegenheits- oder Saisonjobs während des Studiums oder von monatlich weniger als 65 % des eines Jobs mit gesetzlichem Mindestlohnsatzes (SMIC), dass sie an einem dualen Ausbildungskurs teilnehmen oder einen Lehrvertrag haben, dass sie beim Arbeitsamt (Pôle emploi) als erste Arbeitssuchende gemeldet sind oder vor ihrer ersten bezahlten Tätigkeit einen Ausbildungskurs absolvieren.

  • Und andererseits: Dass sie steuerlich vom Versicherten abhängig sind, d.h. bei der Anwendung des Familienquotienten berücksichtigt werden, oder ob sie Unterhaltszahlungen erhalten, die der Versicherte steuerlich von seinem Gesamteinkommen absetzt.

Plafond Mensuel de la Sécurité Sociale (PMSS): Monatlicher Erstattungsgrenzbetrag der Sozialversicherung. Im Jahr 2020 beläuft sich dieser Betrag auf 3.428 Euro. Diese Daten werden jährlich von der Regierung bereitgestellt und als Grundlage für die Berechnung von Sozialbeiträgen und anderen Steuerabzugshöchstgrenzen herangezogen.

Die Benennung eines Begünstigten ist nicht obligatorisch, aber sie ist von rechtlichem und steuerlichem Interesse: Sie erleichtert administrative Anträge, und das Kapital oder die Rente, die an den/die benannten Begünstigten zu zahlen ist, gehört nicht zum Vermögen des Versicherten. Ihr Versicherer verfügt über eine Standardbegünstigungsklausel, die Sie jederzeit anpassen und ändern können:  „Mein Ehepartner, andernfalls meine Kinder, andernfalls meine Erben zu gleichen Teilen“ Wenn Ihnen die Standardklausel nicht zusagt, können Sie diese so ändern, dass Sie eine Person Ihrer Wahl, sogar einen Freund, Nachbarn, eine Vereinigung usw. benennen. Sie können jederzeit mehrere Begünstigte gemeinsam benennen („meinen Ehepartner und meine geborenen oder ungeborenen Kinder oder meine Erben zu gleichen Teilen“). Vorausgesetzt, dass der frühere Begünstigte den Vertrag nicht ausdrücklich in Rechtsform angenommen hat.

Der Beitrag ist ein (bei Vertragsabschluss festgelegter) Prozentsatz des Gehalts jedes Mitarbeiters. Das so ermittelte Grundgehalt wird weiter in die Tranchen A, B und C unterteilt:

  • Tranche A: Lohnanteil, begrenzt auf die monatliche Obergrenze der Sozialversicherung.

  • Tranche B: Lohnanteil, zusammengesetzt aus dem Faktor 1 bis 4 des monatlichen Erstattungsgrenzbetrags der Sozialversicherung.

  • Tranche C: Lohnanteil, zusammengesetzt aus dem Faktor 1 bis 8 des monatlichen Erstattungsgrenzbetrags der Sozialversicherung.

Es ist nicht möglich, auf einen obligatorischen Gruppenvorsorgevertrag zu verzichten. Es handelt sich um einen verbindlichen Vertrag im engsten Sinne. Ein Arbeitnehmer, der (wie andere Arbeitnehmer in seiner Situation) nicht in den Genuss der im Unternehmen eingerichteten Garantien kommt, würde seinen Arbeitgeber einer Rückforderung der Urssaf (Sozialversicherung) aussetzen.

Der Management-Tarifvertrag vom 14. März 1947 beinhaltet einen obligatorischen Rentenbeitrag für den Arbeitgeber. Demnach muss der Arbeitgeber für alle seine Führungskräfte 1,50 % der Tranche A beisteuern und einen Vertrag abschließen, der ein Sterbegeld beinhaltet (durch Zuweisung von mindestens 0,76 % der Tranche A im Todesfall). Ist das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, muss es ein Kapital in Höhe des Dreifachen der jährlichen Sozialversicherungsgrenze (123.408 € im Jahr 2020) an die Erben des Mitarbeiters im Todesfall zuzüglich der Sozialversicherungsabgaben auszahlen.

Der Arbeitgeberbeitrag ist von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit, sofern der Vertrag den Bestimmungen des Solidarvertrags (Contrat Responsable) entspricht. Diese Befreiungen sind auf 6 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung (PASS, Plafond annuel de la sécurité sociale) zuzüglich 1,5 % des Bruttojahresgehalts beschränkt und dürfen 12 % der PASS nicht überschreiten.

Beiträge, die für Leistungen an Arbeitnehmer gezahlt werden, sind von der Körperschaftssteuer abzugsfähig. Sie werden in der Tat als Belastung für das Unternehmen angesehen.

Zusätzlich zu den obligatorischen Mindestgarantien, die mit dem Solidarvertrag (Contrat Responsable) verbunden sind, muss die obligatorische Krankenzusatzversicherung die mit dem Tarifvertrag, von dem das unterzeichnende Unternehmen abhängt, verbundenen Erfordernissen Rechnung tragen. Jeder Tarifvertrag schreibt den unter ihn fallenden Unternehmen Mindestgarantien für dessen Arbeitnemer vor, die eingehalten werden müssen.

Sterbegeld :
Das Sterbegeld eines Rentenvertrags ist von der Erbschaftssteuer befreit, da es nicht in die Berechnung des Vermögens des Erblassers einbezogen wird. Das Kapital wird nur in den Nachlass des Erblassers einbezogen, wenn dieser den Begünstigten seiner Todesfallversicherung nicht eindeutig bestimmt hat und das Kapital an die Erben ausbezahlt wird.

Invalidenrente: 
Gegenwärtig sieht das Gesetz vor, dass die Invaliditätsrente nicht sozialversicherungspflichtig ist, wenn sie direkt vom Versicherer an den invaliden Arbeitnehmer gezahlt wird, ohne den Arbeitgeber zu passieren. Wenn die Rente direkt vom Arbeitgeber gezahlt wird, stellt sich die Frage weiterhin.

Auf der anderen Seite unterliegen Invaliditätsrenten, die von einer Versicherungsorganisation gezahlt werden, der CSG zu einem Satz von 8,3 % (oder einem mittleren Satz von 6,6 % oder einem reduzierten Satz von 3,80 % je nach dem Referenzsteuereinkommen), dem CRDS zu 0,50 % und der CASA zu 0,3 %.

 Tagegeld bei Arbeitsunterbrechung:
Die Tagegelder sind sozialversicherungspflichtig, und zwar im Verhältnis zur Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung der Garantien. Außerdem unterliegen sie der CSG mit 9,2% und dem CRDS mit 0,50 % auf den Arbeitgeberanteil an der Finanzierung.

Betriebliche Vermögensbildung​

Gemeinsam sorgen für die Optimierung der Vergütung Ihrer Mitarbeiter und Einrichtung eines Konzernspar- und Rentenplans (PEE, PERCO…)

Rente

Gemeinsam begleiten wir Ihre Mitarbeiter bei der Vorbereitung auf den Ruhestand und bieten Hilfestellung hierbei.

Dienstreisen

Dienstreisen Gemeinsam schützen wir Ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen (Rückführung, Verspätung, Assistenz, …).

Auswandern

Gemeinsam begleiten wie Ihre Mitarbeiter bei Fragen in Bezug auf die Auswanderung.

Schlüsselpersonen

Gemeinsam sorgen wir für den Schutz Ihres Unternehmens im Falle eines schweren Unfalls, an dem eine Schlüsselperson beteiligt ist, die für den reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

Gesundheit

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung oder Überprüfung der Krankenzusatzversicherung Ihres Unternehmens, so dass Ihre Mitarbeiter von einer Übernahme der medizinischen Behandlungskosten profitieren können.